Forderungen


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internationaler
Ländervergleich

        

  Menschenrechte im Krankheitsfall

Viele Länder der EU haben Mitbestimmung von Patientenvertretern und Gesetze zum Schutz der Patientenrechte verabschiedet. Deutschland ist eines der wenigen Länder ohne ein solches Gesetz. Zudem ist es der einzige entwickelte zivilisierte Staat ohne Informationsfreiheitsgesetz (http://home.online.no/_wkeim/foi-world.htm.). Damit die Patienten in Deutschland nicht schlechter gestellt sind und um zur internationalen Entwicklung aufzuschließen, wird daher hierzulande von Patientenvereinigungen Folgendes gefordert:

  • Patientenrechtsgesetze und Patientenschutzgesetze, die sich an Patientenrechtsgesetzen in Europa orientieren: Pflicht zur Information über eigene Rechte/ Einsicht in die eigenen Krankenunterlagen/ Transparenz über alle vorhandenen Daten für die Betroffenen/ Beratung / verbindliche Umsetzung von Behandlungsleitlinien nach internationalem Standard. Die Patientenrechte sollen über allgemeine bestehende Formulierungen hinausgehen sowie umfassend und schnell gewährt werden.
  • Neutrales Beschwerdemanagement, unabhängig von Leistungsanbietern, Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung (ÄK / KV) und Kostenträgern (Krankenkassen), Vorverfahren im vorgerichtlichen Bereich z.B.: in unabhängigen Widerspruchsausschüssen
  • Einrichten von unabhängigen, staatlich finanzierten Beschwerdestellen, die bei Bekanntwerden einer Beschwerde / falschen Behandlung ect. tätig werden müssen - ähnlich dem Sozialhilferecht – (z.Zt. bei der Landesärztekammer (LÄK) und der KV unanfechtbar, sie können z.B. berechtigte Patientenbeschwerden abweisen)
  • Zeitliche Begrenzung, in der Patientenbeschwerden nachgegangen und auf Klagen geantwortet werden muss
  • Im Schadensfall am Schaden orientierte Entschädigung für Patienten unabhängig von der Schuldfrage, Umkehr der Beweislast (Arzt / Krankenhaus muss beweisen, dass kein Verschulden vorliegt)
  • Kostenloses Klagerecht
  • Evidenzbasierte Patienteninformation nach Richtlinien für qualitätsgesicherte Konsumenteninformation
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gekoppelt mit Patientenrechten, wie es in allen anderen Ländern der EU - einschließlich der EU-Beitrittskandidaten - bereits besteht
  • Politikebene: Datenerfassung zum Gesundheitsstand, den Risiken für die Bevölkerung / Gesundheitsberichterstattung / Fachaufsicht über ÄK und KV, Rechtsaufsicht der Landesregierungen über die öffentlichrechtlichen Körperschaften im Gesundheitswesen
  • Versorgungsebene: Gesicherte Information über die Versorgungsqualität / Transparenz über die Qualität von Ärzten und Krankenhäusern / Auskunftspflicht über Arztfehler und Mängel in Krankenhäusern / Nebenwirkungen von Arzneimitteln / Transparenz über Zulassungsverfahren und Studien
  • Beteiligung und Mitbestimmung von Patientenvertretern in Leitlinien- u. Ethikkommissionen, Schlichtungsstellen u. Entscheidungsgremien der Gesundheitspolitik z.B. wie Qualität von Gesundheitsleistungen kontrolliert wird / wie Gesundheitsziele definiert werden / wie Geld im Gesundheitssystem verteilt wird.

 
     
 internationaler
  Vergleich
 

Sie haben die Möglichkeit sich eine ländervergleichende Übersicht der jeweils gewährten Patientenrechte anzuschauen. Die Übersicht öffnet in einem neuem Fenster in tabellarischer Form.

  Patientenrechte im Ländervergleich anzeigen (ein neues Fenster öffnet sich)

 
               

Patientenrechte
in Deutschland

 

Übersicht Patientenrechte in Deutschland mit vielen weiterführenden Links

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